„Gern gemeinsam mit uns“
Der Countdown läuft. In wenigen Wochen schreiben wir ein neues Jahr. Höchste Zeit, sich als Genossenschaften mit den bevorstehenden gesetzlichen Änderungen im Genossenschafts- und Steuerrecht ab 2026 vertraut zu machen. Das RVWL-Jahresabschluss-Seminar 2025 auf Gut Havichhorst in Münster bot dafür den perfekten Rahmen.
Die Themenpalette der Referierenden seitens des RVWL, der BSB-Steuerberatungsgesellschaft und der GWS war umfangreich und führte nach der Begrüßung durch RVWL-Vorstand Frank Niemer von A wie „Aktuelles aus der Lohnsteuer- und Sozialversicherung sowie der Steuerpraxis“ bis zu V wie „Vorstellung der aktuellen gevis-Entwicklungen“.
Den Auftakt machte für den RVWL der IT-Auditor Stephan Erdmann mit seinem Vortrag über „Digitalisierung im Mitgliederwesen“. So können mit einer formellen Satzungsänderung alle mitgliedschaftsrechtlichen Erklärungen, für die die Satzung aktuell die Schriftform verlangt, künftig in Textform abgegeben werden. Eine wesentliche Erleichterung in Richtung digitaler Mitgliederverwaltung, die durch das Bürokratieentlastungsgesetz wirksam wurde. Und um digitale Mitgliedschaftsprozesse rechtssicher zu gestalten: „Gehen Sie den Schritt gern gemeinsam mit uns“, so der kleine RVWL-Werbeblock von Stephan Erdmann.
Risiken für das eigene Unternehmen sollte man in einem Risikomanagementsystem klassifizieren, um damit zu erreichen, dass nur die wesentlichen Risiken abgesichert sind. Das war eine Kernbotschaft von RVWL-Unternehmensberater Ingo Scheuermann. „Geschäftsführer einer Genossenschaft sind nicht nur gesetzlich verpflichtet, Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Systeme zu unterhalten, sondern es lohnt sich insbesondere wirtschaftlich, wenn Risiken frühzeitig erkannt und beseitigt werden.“
Über zahlreiche Neuerungen bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung referierte Yasmin Klane-Ostermann von der BSB-Steuerberatungsgesellschaft. Vieles ist demnach ab 2026 bereits geregelt, anderes noch in der Schwebe. Dies gilt beispielsweise für die Aktivrente: „Es ist noch nicht final entschieden, wie die genaue Gestaltung läuft“, so Klane-Ostermann.
Elektronische Bescheide werden zur Regel – Papier zur Ausnahme. Das war mit die wichtigste Aussage im Vortrag von RVWL-Steuerberaterin Britta Hederich-Schumacher und RVWL-Steuerfachangestelltin Andrea Niehues über „Aktuelles aus der Steuerpraxis sowie Einblicke in die steuerliche Betriebsprüfung“. Bisher war die ausdrückliche Zustimmung der Steuerpflichtigen zur elektronischen Bereitstellung von Steuerbescheiden durch Datenabruf erforderlich. Neu ist ab 01.01.2026, dass keine Einwilligung der Steuerpflichtigen mehr notwendig sein wird.
Den Schlusspunkt setzten Berthold Tenhagen und Roman Israel mit seinem Vortrag seitens der GWS über die technische Umsetzung bezüglich E-Rechnungen und EU- Entwaldungsverordnung.
Gerüstet mit neuem Wissen konnten die Teilnehmer nach den interessanten und praxisnahen Vorträgen den Heimweg antreten.
Der RVWL bedankt sich bei allen Teilnehmern für das rege Interesse sowie bei den Referenten für deren tollen Vorträgen. Am 24.11.2026 findet das nächste Jahresabschlussseminar wieder auf Gut Havichhorst statt.
